Passwort ändern¶
Eine Passwortänderung ist sinnvoll, wenn Sie z. B. vermuten, dass jemand Ihr Passwort kennt.
Passwortrichtlinien¶
Standardmäßig muss ein Passwort aus mindestens 8 Zeichen bestehen und mindestens je einen Klein- und Großbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten. In den Systemeinstellungen kann ein Administrator die Mindestanforderungen an die Zusammensetzung von Passwörtern ändern oder diese aufheben. Die aktuell gültigen Passwortrichtlinien werden als Hilfestellung über den Eingabefeldern angezeigt. Fehlt der Bereich, wurden die Passwortrichtlinien aufgehoben, sodass Sie Ihr neues Passwort frei vergeben können.
Altes / Neues Passwort / Bestätigen¶
Geben Sie einmal das alte Passwort und zweimal das neue ein. Durch einen Klick auf den Auge-Button am jeweiligen Feldende kann die Eingabe sichtbar gemacht werden. Eine Meldung unter einem Eingabefeld informiert Sie, wenn das alte Passwort nicht korrekt eingegeben wurde, das neue Passwort einer Richtlinie nicht entspricht oder wenn die erste und die zweite Eingabe nicht übereinstimmen.
Aus den Benutzervorgaben können Sie jederzeit Ihr Passwort ändern. In den Passwortrichtlinien kann zusätzlich eine regelmäßige Passwortänderung eingestellt werden. In dem Fall werden Sie beim Start der Anwendung über einen nahenden Änderungstermin informiert und nach Ablauf der Gültigkeit zur Passwortänderung aufgefordert.
Hinweis
Ihren Benutzernamen können Sie nicht selbst ändern. Das kann ein Administrator oder Verwalter des Mandanten in der Benutzerverwaltung tun.
