AWV-Meldungen¶
Nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) müssen Zahlungen vom und ins Ausland, deren Wert 12.500 Euro übersteigt, an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Einzelheiten dazu finden Sie auf der Webseite der Bundesbank im Menü Service unter Meldewesen - Außenwirtschaft.