SEPA-Überweisungen mit Empfängerprüfung (VOP)¶
Ab Oktober 2025 gilt eine gesetzliche Verpflichtung für Zahlungsdienstleister, die in einem SEPA-Land mit Euro-Währung ansässig sind. Bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen muss geprüft werden, ob der Name des Empfängers zu der angegebenen IBAN passt, auch bekannt unter der englischen Bezeichnung Verification of Payee oder kurz VOP. Dadurch sollen Fehler reduziert und Zahlungsbetrug verhindert werden. Grundlage der Empfängerprüfung (VOP) sind die Daten bei der Bank des Zahlungsempfängers.
VOP im EBICS-Verfahren¶
Die Empfängerprüfung (VOP) wird vom EBICS-Bankserver koordiniert und von der Bank des Empfängers oder deren Dienstleister durchgeführt. In Ihrem EBICS-Client veranlassen Sie die Empfängerprüfung. Anhand der Ergebnisse entscheiden Sie, ob Sie Zahlungen final freigeben. Bei Bedarf korrigieren Sie die Namen der SEPA-Zahlungsempfänger auf Basis der Prüfergebnisse. Das Ergebnis liefert sogar den richtigen Namen als konkreten Korrekturvorschlag, wenn die Abweichung gering war. Firmenkunden haben die Wahl, ob bei Sammelzahlungen eine Empfängerprüfung durchgeführt werden soll oder nicht. Für Einzelzahlungen ist die Empfängerprüfung grundsätzlich verpflichtend. Eine Einreichung mit Prüfung heißt auch, entlehnt aus dem Englischen, Opt-In, ohne Prüfung Opt-Out. Der VEU-Prozess startet bei Aufträgen mit Empfängerprüfung nach Erhalt des VOP-Prüfungsergebnisses, ohne Prüfung mit dem Einreichen des Auftrags bei der Bank. Für Aufträge mit Empfängerprüfung ist also eine zusätzliche Unterschrift zu leisten.
VOP-Prüfergebnisse¶
Neben voller und fehlender Übereinstimmung zwischen Name und IBAN, auch (Full) Match (RCVC) und No Match (RVNM) genannt, gibt es als dritten Status die teilweise Übereinstimmung oder Close Match (RVMC). In diesem Fall liefert die Prüfung den bei der Bank vorhandenen Namen zurück. Ist aus technischen oder anderen Gründen keine Prüfung möglich (RVNA) oder steht das Ergebnis noch aus (PDNG), wird auch dies als Ergebnis zurückgeliefert.
Die Grenze zwischen fehlender Übereinstimmung und teilweiser Übereinstimmung wird anhand der Empfehlungen des European Payments Council (EPC) von den Banken bzw. deren Zahlungsdienstleistern individuell festgelegt. Grundsätzlich gelten minimal abweichende Schreibweisen oder Tippfehler als teilweise Übereinstimmung. Als fehlende Übereinstimmung kann bereits ein abgekürzter Namensbestandteil gewertet werden.
Zusammenfassung¶
Die Empfängerprüfung:
- gilt für SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen
- ist eine Auskunft der Empfängerbank
- ist für Sammelaufträge optional, für Einzelzahlungen verpflichtend
- ist der VEU vorgelagert
- verifiziert den Namen zur IBAN (nicht umgekehrt)
- liefert bei minimaler Abweichung den korrekten Namen zurück
Auftragsarten¶
Um die Empfängerprüfung in das EBICS-Verfahren integrieren und die Ergebnisse darstellen zu können, wurden neue Auftragsarten eingeführt. Im BTF entscheidet das Element Service Option, ob der Auftrag mit oder ohne Empfängerprüfung durchgeführt wird (VOI oder VOO). Der EBICS-Bankserver muss Banken und Teilnehmern die benötigten Auftragsarten zur Verfügung stellen.
SEPA-Überweisung
- CTV oder SCT::VOI_pain.001 – mit VOP (Opt-In)
- CCT oder SCT::VOO_pain.001 – ohne VOP (Opt-Out)
SEPA-Echtzeitüberweisung
- CIV oder SCI::VOI_pain.001 – mit VOP (Opt-In)
- CIP oder SCI::VOO_pain.001 – ohne VOP (Opt-Out)
VOP Status-Report (Ergebnismeldung)
- VPZ oder REP:DE:VOP_pain.002_ZIP – mit VOP (Opt-In)
- nicht vorhanden – ohne VOP (Opt-Out)
In der Regel müssen Sie für die Empfängerprüfung in der Anwendung nichts vorbereiten, sondern können direkt Zahlungen bearbeiten und Dateien versenden. Bei Bedarf können Sie Bankeinstellungen und Benutzervorgaben ändern. In jedem Fall ist es sinnvoll, gespeicherte Empfängerdaten vorab zu prüfen und ggf. auf Basis einer Selbstauskunft des Empfängers oder anderer offizieller Quellen zu korrigieren. Empfängernamen sollten grundsätzlich unverändert erfasst werden.
SEPA-Überweisung / SEPA-Echtzeitüberweisung mit Empfängerprüfung¶
Das Erfassen neuer Zahlungen mit und ohne Empfängerprüfung ist identisch. Sie wählen nur SEPA-Überweisung oder SEPA-Eilüberweisung ohne weitere Unterscheidung und erfassen die gewünschten Daten.
Unterschreiben mit oder ohne Empfängerprüfung¶
Ob eine neue Prüfung der Empfänger angefordert wird, entscheiden Sie auf der Seite Offene Zahlungen / Auftrag unterschreiben durch die Checkbox Empfänger prüfen (VOP), die gemäß persönlicher Benutzervorgabe vorbelegt ist.
Ohne Empfängerprüfung – Entfernen Sie den Haken aus der Checkbox Empfänger prüfen (VOP). Klicken Sie auf den Button Unterschreiben und geben mit Ihrer bankfachlichen Unterschrift den Auftrag zur Ausführung frei.
Mit Empfängerprüfung – Klicken Sie auf den Button Einreichen. Ihr Passwort wird für die Transportunterschrift benötigt, nicht für die Freigabe.
Sie können Aufträge mit und ohne Empfängerprüfung gemeinsam zur Bank schicken. Ihre Unterschrift wird aber unterschiedlich gewertet, einerseits als bankfachliche Freigabe und andererseits als Transportunterschrift. Die Zahlungsart über dem Begleitzettel wird entsprechend als CTV oder CIV (bzw. SCT::VOI_pain.001 oder SCI::VOI_pain.001) angezeigt. Wählen Sie pro Auftrag die gewünschte Einstellung. Bei einer Einzelzahlung können Sie die Empfängerprüfung nicht ausschalten, wenn gemäß Bankeinstellung die Empfängerprüfung erzwungen wird.
Wenn es zu gespeicherten Empfängern in einer offenen Zahlung bereits VOP-Ergebnisse aus früheren Aufträgen gibt, wird in der Zahlungsübersicht die Spalte Empfänger farbig unterlegt. Es wird kein VOP-Ergebnis angezeigt, wenn der Empfänger in früheren Aufträgen manuell erfasst und nicht gespeichert wurde.
- Grün bei voller Übereinstimmung (RCVC)
- Gelb bei teilweiser Übereinstimmung (RVMC)
- Rot bei Nicht-Übereinstimmung (RVNM)
- Blau bei Nicht-Überprüfbarkeit (RVNA)
In einem Tooltipp steht die Bedeutung des jeweiligen Prüfergebnisses, die IBAN des Empfängers und das Datum der letzten Prüfung. Auch nicht geprüfte Empfänger haben einen entsprechenden Tooltipp. Bei einer teilweisen Übereinstimmung (gelb) wird auch der von der Empfängerbank zurückgemeldete Name angezeigt. Beachten Sie, dass Empfänger und Banken an einen Mandanten gebunden sind. Prüfergebnisse werden nur angezeigt, wenn sie aus demselben Mandanten stammen wie Empfänger und Bank in der aktuellen Zahlung.
Wenn Sie einen Empfänger vor dem Einreichen ändern wollen, brechen Sie den Unterschriftsvorgang ab, bearbeiten die betroffene offene Zahlung und unterschreiben danach. In der Zahlungstabelle wird dann kein Vorergebnis mehr angezeigt.
Im Dialogfenster Auftrag unterschreiben wird nochmals zusammengefasst, wie viele Aufträge insgesamt unterschrieben werden und wie viele davon mit und ohne Empfängerprüfung bei der Bank eingereicht werden. So sehen Sie genau, ob und wie viele Aufträge anschließend in der VEU zur Ausführung freigeben werden müssen.
Bankfachliche Unterschrift in der VEU¶
Zahlungsaufträge ohne Empfängerprüfung haben Sie bereits mit der ersten Unterschrift bankfachlich freigegeben. Aufträge, die Sie zur Empfängerprüfung eingereicht haben, müssen Sie nach Eingang der Prüfergebnisse unter Aufträge – VEU-Übersicht bankfachlich freigeben. Aktualisieren Sie die VEU-Übersicht, um die VOP-Ergebnisse abzuholen. Das kann mehrmals notwendig sein, falls sich die externe Bearbeitung der Empfängerprüfung verzögert. Markieren Sie einen oder mehrere Aufträge und klicken auf den Button Unterschreiben. Der Begleitzettel auf der Seite VEU-Auftrag unterschreiben enthält eine Zusammenfassung der VOP-Ergebnisse ohne namentliche Erwähnung. Die Zahlungsübersicht unterlegt die geprüften Empfänger mit den o. g. Signalfarben. Ein Tooltipp zeigt Ihnen die Bedeutung textlich.
Bei Empfängern mit teilweiser Übereinstimmung (RVMC, gelb unterlegt) enthält der Tooltipp zusätzlich den korrekten Namen und auf der Seite ist der Button Namen aus VOP-Ergebnis übernehmen vorhanden. Damit verlassen Sie die VEU und öffnen eine Gegenüberstellung, in der Sie alle oder ausgewählte Korrekturvorschläge, die von der jeweiligen Empfängerbank zurückgeliefert wurden, in Ihre gespeicherten Empfängerdaten übernehmen können. Eine Übernahme der Namen in die VEU ist nicht möglich, da der Auftrag bereits der Bank vorgelegen hat.
Sie können einen Auftrag mit einem oder mehreren negativ geprüften Empfängern trotzdem bankfachlich freigeben. Ratsam ist in diesem Fall eine Korrektur des Auftrags.
Auftrag mit fehlerhaftem Empfänger korrigieren¶
Für eine Empfängerkorrektur muss der gesamte Auftrag storniert werden. Es ist nicht möglich, einen Auftrag teilweise zu stornieren, auch wenn Sie nur einen Empfänger von mehreren korrigieren müssen.
- Öffnen Sie unter Aufträge die VEU-Übersicht. Markieren Sie den zu korrigierenden Auftrag. Auch eine Mehrfachauswahl ist möglich.
- Wählen Sie Weitere Aktionen – Als offene Zahlungen importieren, um offene Zahlungen aus dem vorliegenden Auftrag zu erstellen.
- Klicken Sie in der VEU-Übersicht auf Stornieren und bestätigen mit Ihrem Passwort.
- Wählen Sie Zahlungen – Offene Zahlungen. Öffnen Sie die importierte Zahlung mit dem falschem Empfänger. Klicken Sie auf Bearbeiten und ändern den Empfänger. Aktivieren Sie dabei die Checkbox Empfänger speichern, um den Empfänger zur Wiederverwendung zu speichern. Wiederholen Sie diesen Vorgang für alle betroffenen Zahlungen.
- Reichen Sie den Auftrag neu bei der Bank ein. Die Empfängerprüfung sollte jetzt ein positives VOP-Ergebnis liefern.
Datei zur Bank senden¶
SEPA-Überweisungen oder Echtzeitüberweisungen, die Sie als Datei aus externer Quelle erhalten, können Sie ebenfalls mit oder ohne Empfängerprüfung an die Bank senden. Wie bei den Zahlungen gilt hierbei, dass mit Empfängerprüfung gesendete Dateien in der VEU-Übersicht bankfachlich freigegeben werden müssen. Auf der Seite Datei zur Bank senden ist Folgendes zu beachten:
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Am einfachsten ist es, das Dateiformat Zahlungsdatei im SEPA-Format senden zu wählen. Unabhängig vom Originalformat der Datei bestimmen Sie auf der Seite Auftrag unterschreiben mit der Checkbox Empfänger prüfen (VOP) wie bei offenen Zahlungen, ob der Auftrag zur Empfängerprüfung eingereicht oder direkt bankfachlich unterschrieben wird. Die Zahlungsart ändert sich entsprechend.
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Wenn Sie das Dateiformat freier Dateiversand wählen, ist es notwendig, Auftragsart oder BTF anzugeben. Dies kann, muss aber nicht mit der Datei übereinstimmen, denn auch in diesem Fall entscheidet die Checkbox Empfänger prüfen (VOP) über die tatsächliche Auftragsart.
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Beim Unterschreiben in der VEU zeigt die Zahlungsübersicht VOP-Ergebnisse aus früheren Aufträgen nur zu Empfängern, die in der Empfängerverwaltung gespeichert sind.
Wenn Sie Empfänger aus einer gesendeten Datei aufgrund eines negativen VOP-Ergebnisses korrigieren wollen, können Sie so vorgehen wie oben unter Auftrag mit fehlerhaftem Empfänger korrigieren beschrieben. Alternativ kann der Auftrag im Quellsystem korrigiert werden. Im EBICS-Client muss dann der alte Auftrag storniert und die neue Datei gesendet werden.
Mitteilungen¶
Banken stellen VOP-Mitteilungen mit den Ergebnissen der Empfängerprüfung pro Auftrag zum Abruf bereit. Diese werden zu Dokumentations- und Korrekturzwecken generiert. Sie können eine VOP-Mitteilung unter Aufträge – Mitteilungen ansehen, indem Sie auf eine Zeile mit dem Typ Ergebnis der Empfängerprüfung (VOP) klicken. Auf der gleichnamigen Seite können Sie die Mitteilung als PDF-Datei drucken. Wie bei der bankfachlichen Unterschrift können Sie mit dem Button Namen aus VOP-Ergebnis übernehmen die zurückgemeldeten Namen in gespeicherte Empfänger übernehmen, wenn das Prüfergebnis eine teilweise Übereinstimmung (RVMC) war.
Je nach Konfiguration des Bankrechners enthalten VOP-Mitteilungen alle Empfänger oder nur die fehlerhaften. Ist Letzteres der Fall wird die Seite Ergebnis der Empfängerprüfung (VOP) leer angezeigt, wenn alle enthaltenen Empfänger korrekt waren. Die PDF-Datei enthält dann ebenfalls keine namentliche Auflistung, sondern nur die Anzahl der als korrekt zurückgemeldeten Empfänger. Die PDF-Dateien können Sie bei Bedarf anderen Systemen zu Korrekturzwecken zur Verfügung stellen, wenn diese Daten anliefern, aber selbst keine Ergebnisse aus Empfängerprüfungen erhalten.
Wenn Sie keine VOP-Mitteilungen benötigen, kann der Abruf in den Bankdetails ausgeschaltet werden, siehe Bankdetails – Mitteilungen (Registerkarte).
Gespeicherte Empfänger¶
VOP-Ergebnisse sind auch für gespeicherte SEPA-Empfänger verfügbar. Öffnen Sie den Menüpunkt Zahlungen – Empfänger und sortieren Sie nach der Spalte Zahlungsart. Wenn es für Empfänger mit dem Eintrag SEPA-Überweisung bereits ein VOP-Ergebnis gibt, wird das Ergebnis der letzten VOP-Prüfung farbig unterlegt angezeigt.
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Grün – Volle Übereinstimmung (RCVC): Der Name entspricht genau dem Kontoinhaber der IBAN bei der Empfängerbank. Sie müssen nichts unternehmen.
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Gelb – Teilweise Übereinstimmung (RVMC): Der Name weicht geringfügig ab. Das VOP-Ergebnis enthält den richtigen Empfängernamen als Korrekturvorschlag.
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Rot – Keine Übereinstimmung (RVNM): Der Empfänger ist fehlerhaft. Es gibt keinen Korrekturvorschlag. Der Name muss manuell korrigiert werden, z. B. auf Basis einer Selbstauskunft des Empfängers.
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Blau – Prüfung nicht anwendbar (RVNA): Die Bank kann den Grund, z. B. eine technische Störung, und zusätzliche Informationen mitliefern. Diese sind auf der Bearbeitungsseite zu sehen. Kontaktieren Sie ansonsten die Bank.
Mit einem Klick auf eine Zeile öffnen Sie die Seite SEPA-Empfänger bearbeiten, die den datierten Informationsbereich VOP-Prüfungen enthält. Das Feld Empfohlener Name ist nur bei einer teilweisen Übereinstimmung gefüllt. Mit dem Button Übernehmen kann dieser Name in den Bereich SEPA-Empfänger bearbeiten übernommen und sofort gespeichert werden. Auch der Anzeigename wird angepasst, wenn er zuvor identisch war. Als Anzeigenamen können Sie intern verwendete Namen oder Kürzel eintragen. Einen alternativen Empfänger, der nicht mit dem Inhaber der IBAN übereinstimmt, können Sie nur in der Zahlungserfassung in das Feld Abweichender Empfänger eintragen.
Bankdetails¶
In den Bankdetails können Sie als Administrator oder Verwalter die Empfängerprüfung pro Bank ein- und ausschalten, Sendeparameter auf Vollständigkeit prüfen sowie Mitteilungen für VOP-Prüfungen konfigurieren. Die Standardwerte können gewöhnlich beibehalten werden. Konfigurieren Sie Ausnahmen, um Ablehnungen, Fehler und Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden. Wählen Sie dazu Einstellungen – Banken und klicken auf die gewünschte Bank.
Zahlungen (Registerkarte)¶
Die Checkbox Empfängerprüfung (VOP) zulassen steuert, ob bei dieser Bank SEPA-Zahlungen mit VOP-Prüfung eingereicht werden können. Schalten Sie die Empfängerprüfung aus, wenn die Bank diese nicht anbieten kann (z. B. aus technischen Gründen) oder nicht anbieten muss (z. B. bei Ansässigkeit in einem Land ohne Euro). Bei eingeschalteter Empfängerprüfung entscheiden Sie erst beim Einreichen einer Zahlung, ob tatsächlich eine Prüfung erwünscht ist. Die Checkbox Empfängerprüfung (VOP) bei Einzelzahlungen erzwingen wirkt nur bei eingeschalteter Empfängerprüfung. Diese steuert, ob auch für Einzelzahlungen eine Wahlmöglichkeit bestehen soll (was nicht regelkonform ist). Schalten Sie diese Checkbox nur aus, wenn die Bank Einzelzahlungen ohne Empfängerprüfung ausdrücklich duldet. Sonst wird die Bank diese Zahlungen ablehnen.
Sendeparameter (Registerkarte)¶
Die Auftragsarten CTV, CCT, CIV, CIP (oder die entsprechenden BTFs) müssen bei SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung zugeordnet sein. Wenn die Bank andere Auftragsarten, BTFs oder spezielle Schemata verwendet, ändern Sie den Eintrag in der betroffenen Zeile.
Mitteilungen (Registerkarte)¶
Zur Abholung von Mitteilungen zu VOP-Ergebnissen muss im gleichnamigen Abschnitt die Checkbox Aktiviert eingeschaltet und die Abholauftragsart VPZ bzw. REP:DE:VOP_pain.002_ZIP hinterlegt sein. Wenn die Bank eine andere Auftragsart verwendet, tragen Sie diese hier ein. Mitteilungen zu VOP-Prüfergebnissen können Sie unter Aufträge – Mitteilungen ansehen und als PDF-Datei drucken.
Wenn Sie keine VOP-Mitteilungen abrufen, ist das VOP-Ergebnis nur beim Unterschreiben im Begleitzettel der Bank und in der Zahlungsübersicht sowie bei gespeicherten Empfängern verfügbar.
Auftragsarten / Berechtigungen (Registerkarten)¶
Damit Sie Zahlungen mit Empfängerprüfung einreichen können, muss der EBICS-Bankserver die Auftragsarten CTV, CCT, CIV, CIP und VPZ (oder die entsprechenden BTFs) bereitstellen. Außerdem benötigt Ihr Teilnehmer bei der Bank dafür eine Berechtigung. Aktualisieren Sie den Bankzugang, damit alle Daten aktuell abgerufen werden. Wenn in Ihrem Benutzerprofil trotzdem etwas fehlt, veranlassen Sie die Änderung bei der Bank und aktualisieren danach erneut. Diesen Schritt muss jeder Benutzer ausführen, der initialisierter Teilnehmer bei dieser Bank ist.
Benutzer, die keine Berechtigung für VOP-Auftragsarten haben, übertragen SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen automatisch, ohne eine Empfängerprüfung anzufordern. Sobald das Benutzerprofil die fehlenden Berechtigungen liefert, ist die Nutzung der Empfängerprüfung möglich.
Benutzervorgaben¶
Eine persönliche Benutzervorgabe steuert für jeden Benutzer die bevorzugte Voreinstellung beim Einreichen von Zahlungen und Dateien, mit oder ohne Empfängerprüfung.
Öffnen Sie unter Einstellungen – Benutzervorgaben die Registerkarte Dateiübertragungen. Wählen Sie unter Einstellungen für den Eintrag mich persönlich. Schalten Sie die Checkbox Empfängerprüfung (VOP) standardmäßig durchführen ein oder aus, wie es bei den meisten Ihrer Zahlungen der Fall ist. Die Checkbox zur Empfängerprüfung wird beim Unterschreiben offener Zahlungen und beim Senden von Dateien entsprechend vorbelegt.